Herr Prof. Dr. Görg hat im Rahmen der vorgenannten Veranstaltung, die mit knapp 80 Teilnehmern auf große Resonanz gestoßen ist, hat in einem dreistündigen Vortrag über die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) referiert. Die EBV tritt am 01.08.2023 in Kraft und ist für alle am Bau Beteiligten nicht im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und dem Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen von großer Relevanz. Herr Prof. Dr. Görg hat auf systematische und plastische Art dargestellt, dass die EBV für die bauausführenden Unternehmen bereits im Zeitpunkt der Verbringung von Erdaushub und mineralischem Bauschutt zum Entsorgungsfachbetreib zum Tragen kommt. Ein besonderes Augenmerk legte der Referent insbesondere auf die vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der EBV, die es im Rahmen der Praxis/des Vollzuges zu klären gilt.