Der Freistaat Thüringen hat im Doppelhaushalt 2026/27 insgesamt 633 Millionen Euro aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen des Bundes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingestellt. Hinzu kommt ein Investitionsprogramm für die Thüringer Kommunen mit einem Volumen von insgesamt 1 Milliarde Euro in den Jahren 2026 bis 2029, das über die Thüringer Aufbaubank abgewickelt wird. Dabei übernimmt das Land Zins und Tilgung, sodass Kommunen ohne eigene Belastung investieren können.
Aus Sicht des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen e.V. (BIV) ist nun entscheidend, dass diese Mittel auch tatsächlich für den Bau von Infrastrukturprojekten verwendet werden. „Die zusätzlichen Mittel sind ein wichtiges Signal. Entscheidend ist jetzt, dass sie schnell und ohne bürokratische Hürden auf die Baustellen kommen“, betont Vincent Kopp, Geschäftsführer der Landesgruppe Thüringen im BIV. Zugleich gilt: Durch die zusätzliche Mittel darf in den Kernhaushalten nicht weniger investiert werden als in den Vorjahren. Posten aus den regulären Investitionshaushalten dürfen nicht in das Sondervermögen verschoben werden.
Dabei müssen auch die Kommunen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um ihre Investitionsaufgaben bewältigen können. Denn Investitionen in die kommunale Infrastruktur schaffen nicht nur kurzfristige Impulse für die Bauwirtschaft, sondern vor allem dauerhafte Werte. Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens und tragen dazu bei, den bestehenden Investitionsstau nachhaltig abzubauen.