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Online-Seminar aus der Reihe NEUES VON DEN OLGs

Das Urteil des OLG Hamm vom 18.08.2022, Az. 24 U 51/20, vorgestellt.

Im Rahmen der Reihe „Neues von den Oberlandesgerichten“ hat Dr. Burkhard Siebert am 30.03.2023 in Darmstadt als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Baurecht mit Ulrich Schröder, Vorsitzender Richter a. D. am OLG Frankfurt am Main, in einem Online-Seminar das Urteil des OLG Hamm vom 18.08.2022, Az. 24 U 51/20, vorgestellt.

Das OLG Hamm hat im genannten Urteil wichtige und grundlegende Ausführungen zu der Frage getroffen, wann die Forderung des Auftraggebers zur Mangelbeseitigung unverhältnismäßig ist und vor allem auch dazu, ob der Unternehmer haftet, wenn nach Abnahme ein Mangel auftritt, der möglicherweise auf eine unzureichende Wartung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist. In diesem Fall – so das OLG Hamm – haftet der Bauunternehmer nicht.

Weitergehende Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie bei Frau Amme.