Bei der Einleitung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) fällt eine Fülle von personenbezogenen Daten an.
Die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung des bEM steht dabei in einem Spannungsverhältnis zum Schutz der personenbezogenen Daten, insbesondere der Gesundheitsdaten des/der Arbeitnehmers*in.
Im vorgenannten Kurzseminar war es uns ein Anliegen, den Teilnehmern einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Anforderungen an ein bEM sowie die rechtlichen Stolperfallen bei der Durchführung des bEM zu verschaffen.
Die Präsentation zu dem vorbezeichneten Thema kann auf Anfrage (an: amme@bauindustrie-mitte.de) zur Verfügung gestellt werden.