Arbeitsrechtsseminar – Jetzt anmelden!
Bleibt ein Mitarbeiter dauerhaft hinter den berechtigten Erwartungen des Arbeitgebers zurück, stehen Personalverantwortliche regelmäßig vor Herausforderungen: Wie lässt sich eine unzureichende Arbeitsleistung rechtlich greifbar machen – und welche Maßnahmen kommen tatsächlich in Betracht?
Eine gesetzliche Definition des „Low Performers" existiert nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch differenzierte Maßstäbe entwickelt, an denen sich Arbeitgeber orientieren können und müssen. Wer diese Maßstäbe kennt, kann Leistungsminderungen frühzeitig erkennen, sachgerecht dokumentieren und die im Einzelfall angemessene Reaktion wählen – von der Hilfestellung bis zur Kündigung als letztem Mittel. In unserem Online-Kurzseminar erläutern wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen sowie die praktische Vorgehensweise im Umgang mit Minder- und Schlechtleistung.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie zudem über die Reformpläne der Koalition im Hinblick auf das Arbeitsrecht und die Inhalte des „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“ unterrichten.
Themenübersicht:
I. „Low Performance“ im Arbeitsverhältnis: Rechtssichere Wege im Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern
Der Leistungsbegriff im Arbeitsverhältnis: Was schuldet der Arbeitnehmer tatsächlich?
Die drei Fallgruppen unzureichender Arbeitsleistung (Minder-, Schlecht- und Nichtleistung) und ihre Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Gehalts-/ Lohnzahlung
Ermittlung und Dokumentation der Schlechtleistung
Arbeitsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten im Überblick:
Mitarbeitergespräch, Abmahnung und Korrekturvereinbarung als milderes Mittel
Versetzung, Änderungskündigung, Schadensersatz und Lohnabzug
Die Kündigung als ultima ratio
Präventive Maßnahmen
II. Die Reformpläne der Koalition mit Blick auf das Arbeitsrecht
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Anmeldungen sind ab sofort möglich oder senden Sie eine kurze Nachricht an Frau Wagner (wagner@bauindustrie-mitte.de).
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!