Donnerstag, 24. September 2026, 10:00 bis ca. 12:00 Uhr
Rechtliche Voraussetzungen und Risiken
Immer mehr Bauunternehmen greifen auf Nachunternehmer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten zurück. Der zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel ist dabei ein wesentlicher Treiber, aber nicht der einzige: Auch Flexibilisierung, Spezialisierung und die Begrenzung eigener Personal- und Auslastungsrisiken spielen eine wichtige Rolle.
In der Praxis wird häufig übersehen, dass die bauvertragsrechtliche und die aufenthaltsrechtliche Seite des Nachunternehmereinsatzes eng miteinander verzahnt sind. Ob der Einsatz einer juristischen Person mit Sitz in einem Drittstaat oder die Beauftragung eines Soloselbstständigen aus einem Drittstaat rechtlich zulässig ist, hängt unter anderem maßgeblich vom aufenthaltsrechtlichen Status der eingesetzten Arbeitskräfte ab.
Wird dieser Zusammenhang nicht berücksichtigt, drohen erhebliche Risiken – von der Unwirksamkeit des Nachunternehmervertrags über Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss von Vergabeverfahren.
Unsere Referentinnen Helena Fischer, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), und Caroline Breitenbücher, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), geben einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Folgen des Einsatzes ausländischer Nachunternehmer.
Themenübersicht
I. Bauvertragsrechtliche Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes
- Werk- beziehungsweise Bauvertrag versus Arbeitnehmerüberlassung
II. Beauftragung von Nachunternehmern aus Drittstaaten
- Regierungsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten
- Aufenthaltstitel
- Vander-Elst-Visum: Rechtsnatur, Voraussetzungen und Grenzen
- Werkarbeitnehmerkarte
III. Beauftragung von Nachunternehmern aus der EU
IV. Gemeinsame Voraussetzungen
- AEntG
- MiLoMeldV
- SOKA-BAU
- Gewerbeamt
- Sozialversicherung
V. Konsequenzen eines rechtswidrigen Nachunternehmereinsatzes
- Haftung
- Bußgelder
- strafrechtliche Folgen
- Ausschluss von Vergabeverfahren
Termin und Anmeldung
Die Veranstaltung ist für Mitglieder kostenfrei.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner:
wagner@bauindustrie-mitte.de | +49 611 97475-12