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💻 Online-Kurzseminar: Einsatz von Nachunternehmern aus der EU und aus Drittstaaten

Datum: Donnerstag, der 24.09.2026, 10:00–12:00 Uhr

Donnerstag, 24. September 2026, 10:00 bis ca. 12:00 Uhr

Rechtliche Voraussetzungen und Risiken

Immer mehr Bauunternehmen greifen auf Nachunternehmer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten zurück. Der zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel ist dabei ein wesentlicher Treiber, aber nicht der einzige: Auch Flexibilisierung, Spezialisierung und die Begrenzung eigener Personal- und Auslastungsrisiken spielen eine wichtige Rolle.

In der Praxis wird häufig übersehen, dass die bauvertragsrechtliche und die aufenthaltsrechtliche Seite des Nachunternehmereinsatzes eng miteinander verzahnt sind. Ob der Einsatz einer juristischen Person mit Sitz in einem Drittstaat oder die Beauftragung eines Soloselbstständigen aus einem Drittstaat rechtlich zulässig ist, hängt unter anderem maßgeblich vom aufenthaltsrechtlichen Status der eingesetzten Arbeitskräfte ab.

Wird dieser Zusammenhang nicht berücksichtigt, drohen erhebliche Risiken – von der Unwirksamkeit des Nachunternehmervertrags über Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss von Vergabeverfahren.

Unsere Referentinnen Helena Fischer, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), und Caroline Breitenbücher, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), geben einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Folgen des Einsatzes ausländischer Nachunternehmer.

Themenübersicht

I. Bauvertragsrechtliche Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes

  • Werk- beziehungsweise Bauvertrag versus Arbeitnehmerüberlassung

II. Beauftragung von Nachunternehmern aus Drittstaaten

  1. Regierungsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten
  2. Aufenthaltstitel
  3. Vander-Elst-Visum: Rechtsnatur, Voraussetzungen und Grenzen
  4. Werkarbeitnehmerkarte

III. Beauftragung von Nachunternehmern aus der EU

IV. Gemeinsame Voraussetzungen

  • AEntG
  • MiLoMeldV
  • SOKA-BAU
  • Gewerbeamt
  • Sozialversicherung

V. Konsequenzen eines rechtswidrigen Nachunternehmereinsatzes

  • Haftung
  • Bußgelder
  • strafrechtliche Folgen
  • Ausschluss von Vergabeverfahren

Termin und Anmeldung

Die Veranstaltung ist für Mitglieder kostenfrei.

Bitte melden Sie sich und gegebenenfalls weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 23. September 2026 über das Anmeldeformular an. Jetzt anmelden

Der Einwahllink wird Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugesandt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner:
wagner@bauindustrie-mitte.de | +49 611 97475-12