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Online-Kurz-Seminar zum Thema „Aktuelle Rspr. des EuGH – Beschränkung des Urlaubsverfalls bei längerer Krankheit!“

Im Rahmen unseres Online-Kurz-Seminars am 03.11.2022 haben wir neben den Grundlagen zum Verfall von Urlaubsansprüchen und der damit in Zusammenhang stehenden Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers auch über den Verfall von Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer*innen berichtet.

Diesbezüglich hat der EuGH mit Urteil vom 22.09.2022, Az.: C-518/20, C-727/20 entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den ein/eine Arbeitnehmer*in in dem Urlaubsjahr erworben hat, indem eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder eine volle Erwerbsminderung eingetreten ist, nach Ablauf von 15 Monaten nicht verfällt, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheit nicht erfüllt hat. 

Einzelheiten zu dem Thema können Sie der Präsentation entnehmen.