Unter dem Motto „Mineralische Abfälle rechtssicher und im Sinne der Kreislaufwirtschaft entsorgen“ gab Herr Jens Finkenstein vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Update zu den Vollzugshilfen der Ersatzbaustoffverordnung in Hessen. Er führte u.a. aus, dass das Ministerium ein gestuftes Vorgehen zur Beantwortung von FAQ im Zusammenhang mit der Ersatzbaustoffverordnung gewählt habe. Die Fragen, welche mit „Priorität 1“ eingestuft worden sind, sollen aller Voraussicht nach Ende März 2023 veröffentlicht werden. Die als „Priorität 2“ eingestuften Fragen sollen bis Ende August 2023 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Herr Dr. Thorsten Schlier, Rechtsanwalt für Baurecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann, machte im Rahmen seines Vortrages deutlich, dass sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber eine Verantwortung und Haftung bei der Entsorgung mineralischer Abfälle trifft.
Zudem referierte Herr Ludger Benson, Geschäftsführer des Baustoffüberwachungsvereins Hessen-Rheinland- Pfalz, zu der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards von Recyclingbaustoffen
durch die Ersatzbaustoffverordnung 2023.
Herr Harald Kurkowski von der Bimolab GgmbH schilderte sehr plastisch, wie „Urban Mining“ im Hochbau sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht gelingen kann.
Zu guter Letzt stellte Herr Jakob Feiler, Geschäftsführer der agc abfallwirtschaft GmbH, die Handlungshilfe des Runden Tisches vor, die für Auftraggeber und Ingenieurbüros bei der Planung, Ausschreibung und Ausführung von Entsorgungsleistungen eine erste Orientierung geben soll.
Einzelheiten zu den Vorträgen können Sie den nachfolgenden Präsentationen entnehmen.