Hintergrund:
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabebeschleunigungsgesetz) des Bundes zielt darauf ab, Beschaffungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, mit dem verschiedene Rechtsgrundlagen mit vergaberechtlichem Inhalt oder Bezug geändert werden. Das Gesetz wird Auswirkungen auf Vergabeverfahren der öffentlichen Hand im nationalen und EU-Bereich haben.
Inhalt:
- Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere Grundsatz der Losaufteilung, In-House-Vergaben, Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags, Nachprüfungsverfahren, keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde
- Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HrGrG), insbesondere Einführung einer Verhandlungsvergabe bzw. Freihändigen Vergabe mit Bekanntmachung,
- Änderung der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere Einführung von erhöhten Freigrenzen für Direktaufträge,
- Änderung der Vergabeverordnung (VgV), insbesondere Markterkundung, Zahlungen, Eignungskriterien und -nachweise, Nachforderung von Unterlagen.
Referent: Dr. Irene Lausen, Rechtsanwältin und Ministerialrätin a. D.
Termin: Montag, 21. September 2026, 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Ort: online
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beschaffungs- und Vergabestellen, Planerinnen und Planer, sonstige Fach- und Rechtsberaterinnen und -berater, die öffentliche Auftraggeber bei Auftragsvergaben unterstützen
Entgelt: Unsere Mitglieder profitieren von der vergünstigten Teilnahmegebühr in Höhe von 125,00 € (abzüglich Frühbucherrabatt bei rechtzeitiger Anmeldung bis zum 24.08.2026)