Kassel, 18. September 2026. Wie können anfallende Böden und mineralische Sekundärbaustoffe im Straßen- und Tiefbau besser genutzt werden? Und welche Voraussetzungen müssen bei Planung, Ausschreibung und Vergabe geschaffen werden? Knapp 100 Fachleute aus Verwaltung, Planung und Bauwirtschaft diskutierten diese Fragen bei einer Informationsveranstaltung in Kassel.
Eingeladen hatten der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V., der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V., das Regierungspräsidium Kassel und die Nachhaltigkeitsallianz Hessen. Die Veranstaltung führte rechtliche Grundlagen, technische Erkenntnisse und praktische Handlungsmöglichkeiten zusammen.
„Mineralische Bauabfälle sind eine wichtige Rohstoffquelle. Unser Ziel muss es sein, geeignete Materialien möglichst hochwertig und umweltverträglich wiederzuverwenden. Dafür brauchen wir rechtssichere Verfahren, verlässliche Qualitätsstandards und eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Auftraggebern, Planenden und ausführenden Unternehmen“, sagte Birgitt Krumminga, Leiterin der Abteilung III Umweltschutz beim Regierungspräsidium Kassel.
Bodenmanagement beginnt in der Planungsphase
Einen Schwerpunkt bildete der Umgang mit Bodenmaterial. Dr. Frank Braunisch vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat erläuterte die rechtlichen Anforderungen an Abfalleigenschaft, Untersuchung, Zwischenlagerung und Verwertung.
„Bodenmanagement darf nicht erst auf der Baustelle beginnen. Wenn Bodenbeschaffenheit, mögliche Schadstoffbelastungen und geeignete Verwertungswege bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, lassen sich Verzögerungen und kostspielige Überraschungen vermeiden. Das spart Bauzeit und Kosten und verbessert die Möglichkeiten, anfallendes Bodenmaterial wiederzuverwenden“, erklärte Braunisch.
Ob ausgehobenes Bodenmaterial erneut eingesetzt werden kann, hängt unter anderem von seiner Beschaffenheit, seinem rechtlichen Status und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab. Notwendige Untersuchungen und geeignete Bereitstellungsflächen müssen deshalb rechtzeitig eingeplant werden. Bei altlastenverdächtigen Flächen ist zudem die zuständige Bodenschutzbehörde einzubeziehen. Für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke gelten grundsätzlich die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung.
Technische Eignung, Klimawirkung und Vergabe zusammendenken
Die weiteren Fachbeiträge beschäftigten sich mit der technischen Gleichwertigkeit von Sekundärbaustoffen, den Spielräumen bei Ausschreibung und Vergabe sowie geeigneten Formulierungen für Leistungsbeschreibungen. Auch die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Sekundärbaustoffen und dessen Nutzung als Entscheidungskriterium wurden erörtert.
Dabei zeigte sich: Kreislauffähigkeit und eine günstige Klimawirkung gehen nicht automatisch miteinander einher. Auch die Aufbereitung von Sekundärbaustoffen und lange Transportwege können erhebliche Emissionen verursachen. Damit unterschiedliche Lösungen sachgerecht verglichen werden können, müssen neben technischen und rechtlichen Anforderungen daher auch ihre jeweiligen Umweltwirkungen betrachtet werden.
Verlässliche Nachfrage für regionale Stoffkreisläufe
Aus Sicht der Bauindustrie bedarf es neben der Nutzung der bereits vorhandenen Regelwerke, die einen Einbau von Sekundärbaustoffen und den Wiedereinbau von ausgehobenem Bodenmaterial bereits jetzt ermöglichen, auch dauerhaft tragfähiger Märkte für aufbereitete Materialien.
„Mineralische Sekundärbaustoffe bleiben eine Nischenlösung, wenn die Nachfrage nicht steigt. Damit Unternehmen in Aufbereitung, Qualitätssicherung und regionale Verwertungsstrukturen investieren, brauchen sie langfristige Planungssicherheit. Wenn vorhandene, geeignete Sekundärmaterialien dort, wo dies technisch, rechtlich und unter CO₂-Gesichtspunkten möglich ist, kontinuierlich in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden, stärkt das regionale Wertschöpfungsketten, verringert die Abhängigkeit von natürlichen Rohstoffen und entlastet knappe Deponiekapazitäten“, betont Helena Fischer, Geschäftsführerin der Regionalgruppe Nordhessen und Rechtsanwältin beim Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V.
Fachliche Impulse gaben außerdem Michael Knott, Abteilungsleiter Baustofflabor und Geotechnik bei der Bickhardt Bau SE, Dr. Johannes Klein, Referent beim Industrieverband Steine und Erden e. V., Prof. Dr. techn. David Laner vom Fachgebiet Ressourcenmanagement und Abfalltechnik der Universität Kassel, Jakob Feiler, Geschäftsführer der agc abfallwirtschaft gmbh, sowie Ralph Schmidt, Geschäftsführer des Ingenieurbüros Dipl.-Ing. Gröticke und Partner GmbH.
Die Veranstaltung machte deutlich: Der verstärkte Einsatz von Bodenmaterial und mineralischen Sekundärbaustoffen setzt voraus, dass rechtliche, technische, ökologische und wirtschaftliche Fragen frühzeitig zusammengeführt werden. So können vorhandene Sekundärmaterialien und Bodenaushub endlich genutzt, natürliche Ressourcen geschont und praxistaugliche Lösungen rechtssicher umgesetzt werden.