Neben aktueller Rechtsprechung und Entwicklungen im Arbeitsrecht informierten die Referentinnen über den Umgang von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. In diesem Zusammenhang wurden die bisher auftretenden Probleme der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwischen den Teilnehmern ausgetauscht. Anschließend erfolgte eine Darstellung über die Formerfordernisse einer Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) sowie eine Übersicht der KI-Verordnung.