Neben aktueller Rechtsprechung informierten die Referenten über den Umgang von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. In diesem Zuge wurden die bisher auftretenden Probleme durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwischen den Teilnehmern ausgetauscht und den Teilnehmern Handlungsempfehlungen mit auf den Weg gegeben. Anschließend erfolgte eine Darstellung über die Formerfordernisse einer Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) sowie eine Übersicht der KI-Verordnung.