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Arbeitskreis Rhein-Main: Leistungsverweigerung und gestörte Bauabläufe

Der Arbeitskreis Rhein-Main lädt am 12. November 2026 zu einer Fortbildung nach Frankfurt ein. Die Vorträge behandeln die Folgen einer unberechtigten Leistungsverweigerung und die Frage, ob sich gestörte Bauabläufe durch Beschleunigungsmaßnahmen verkürzen lassen.

Donnerstag, 12. November 2026 | 15:00–17:00 Uhr
Ort: HFK Rechtsanwälte, Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt

Der Arbeitskreis Rhein-Main lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung mit zwei Vorträgen ein:

Unberechtigte Leistungsverweigerung und vergaberechtliches Nachspiel
Anika Frischknecht, Rechtsanwältin, HFK Rechtsanwälte, Stuttgart, und Armin Heisiep, Rechtsanwalt, HFK Rechtsanwälte, Frankfurt

Lassen sich gestörte Bauabläufe durch reaktive Beschleunigungsmaßnahmen verkürzen und vertragliche Termine dennoch sichern?
Robert Hagmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Baubetrieb und Bauverfahren der Bauhaus-Universität Weimar

Zur Veranstaltung und Anmeldung
Programm und weitere Informationen im Flyer (PDF)