Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 BGB – die Machete des Nachunternehmers zur Befreiung aus den Zwängen der Leistungskette?
Anhand der Entscheidung des KG, Urteil vom 18.07.2025 – 14 U 41/20 – sollen folgende Punkte erörtert und diskutiert werden:
- Voraussetzungen der Durchgriffsfälligkeit,
- Verhältnis der Durchgriffsfälligkeit zur Abnahme,
- die Möglichkeit des Hauptauftragnehmers, die Vergütungszahlung bei Mängeln gegenüber dem Nachunternehmer zu verweigern, selbst wenn der Hauptauftraggeber keine Mängelrechte geltend macht,
- Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln vor der Abnahme.
Referentin: Birgitta Bergmann-Streyl, Vors. Richterin am OLG Düsseldorf
Das Online-Seminar läuft über die Plattform GoToWebinar.