Es ist bekannt, dass es bei der Beauftragung von Nachunternehmern zu Haftungsfällen des Auftraggebers im Hinblick auf die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag und zur SOKA-Bau kommen kann. Darüber hinaus wurde die Haftung für den Mindestlohn thematisiert. Im Rahmen des Seminars wurde insbesondere erörtert, welche Möglichkeiten zur Reduzierung der Haftungsrisiken bestehen. Die Thematik wurde im Seminar durch rege Diskussionen mit den Teilnehmern aufgegriffen und von der Vertragsgestaltung bis zur Durchführung und Einholung entsprechender Bescheinigungen erörtert. Darüber hinaus wurde von Frau Rechtsanwältin Fischer dargelegt, welche Aspekte bei der Beschäftigung von Nachunternehmern sowie Arbeitskräften aus der EU und dem EU-Ausland zu berücksichtigen sind.