In Hessen haben sich die Baugenehmigungen seit 2021 halbiert, ebenso sind die Baukosten seitdem um ein Drittel gestiegen. Die zentrale Forderung an die Bundespolitik ist, übermäßige Regulierung im Bau- und Wohnungssektor abzubauen. Dazu sollte der Bund zügig den Gebäudetyp E auf den Weg bringen, damit Baustandards rechtssicher gesenkt werden können. Die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze sollten abgeschafft werden, da sie Anreize für private Investitionen in Wohnungen verringern. Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer Bauindustrieverband Hessen-Thüringen (BIV) ergänzt: „Auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss überarbeitet werden. Das gilt zwar unmittelbar nur für große Unternehmen, es belastet jedoch in der Folge auch kleine und große Unternehmen stark.“ Außerdem brauche es schneller und praxisnaher Genehmigungsverfahren für den Schwerlasttransport. „Es dauert etwa bis zu zehn Wochen, um die Genehmigung für einen Schwerlasttransport zu erhalten. Und am Ende erlischt die Genehmigung, weil das zu transportierende Brückenteil etwas weniger wiegt als beantragt.“ Ein wichtiges Anliegen der hessischen Bauindustrie betrifft die Abfallentsorgung. In Hessen hat sich die Zahl der Deponien seit 2010 von 45 auf 28 verringert. Die Tatsache, dass schadstoffbelastete Abfälle nicht anderweitig entsorgt werden können, hat zur Folge, dass diese Stoffe in andere Bundesländer transportiert werden müssen. Die verlängerten Entsorgungswege erhöhen die Baukosten. Die Landesverwaltung kann zwar nur mittelbar tätig werden. „Denn die Schaffung neuer Deponiekapazitäten liegt allein in den Händen der Landkreise und kreisfreien Städte. Sollten Signale des Landes Hessen die Landkreise und kreisfreien Städte nicht erreichen, bedarf es Regelungen auf Bundesebene. Der Bund sollte die Länder ermächtigen, die Landkreise und kreisfreien Städte zu verpflichten, die erforderlichen Deponiekapazitäten bereitzustellen“, fordert Burkhard Siebert. Eine weitere Forderung der Bauindustrie betrifft den Einsatz Mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB). „Ein maßgebliches Hemmnis für den Einsatz von MEB stellen die Ausschreibungen der öffentlichen Hand dar. Häufig werden in Ausschreibungstexten MEB nicht als gleichwertig zugelassen oder sogar pauschal ausgeschlossen, auch wenn sie bau- und umwelttechnisch genauso geeignet sind wie Primärrohstoffe. Wir fordern, bei Ausschreibungen des Bundes Mineralische Ersatzbaustoffe mit Primärbaustoffen gleichzustellen.“
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