Nach den neuen Regelungen der ThürBO ist mittlerweile der Einsatz von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen zulässig, auch für derartige, die feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen. Diese Einsatzmöglichkeit gilt jedoch nicht uneingeschränkt, zudem müssen diese Bauteile den eingeführten Technischen Baubestimmungen nach § 96 ThürBO entsprechen. In dem Seminar werden ausgehend von den Materialeigenschaften und Abbrandgeschwindigkeiten der jeweiligen Holzarten die wesentlichen Inhalte der Technischen Baubestimmungen wie der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie und der aktuellen DIN 4102-4 dargestellt sowie Anwendungsbeispiele vorgestellt. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die erforderlichen Detailausbildungen bei Holzfassaden. Außerdem sind die Anforderungen an die die notwendigen bauaufsichtlichen An- oder Verwendbarkeitsnachweise für den Holzbau, das geltende WTA-Merkblatt „Brandschutz bei Fachgebäuden/Holzbauteilen“ und die Herausforderungen bei regelgerechten Abschottungen beim Holzbau Gegenstand des Seminars.
Gliederung:
- Brandverhalten der Holzarten
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
- Übersicht zu den Technischen Baubestimmungen nach § 96 ThürBO
- Die neue Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) im Detail
- Möglichkeiten von Konstruktionen nach DIN 4102-4
- Anforderungen an Holzfassaden
- Herausforderungen bei Durchdringungen und Abschottungen
- Mögliche Abweichungen und Erleichterungen
- Praxisbeispiele für Holzrahmen- und Holzmassivbauten
- Das WTA-Merkblatt 8-12 „Brandschutz bei Fachwerkgebäuden/Holzbauteilen“
Zielgruppe: Architekten, Ingenieure und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz
Seminar: Schloss Ettersburg bei Weimar
Termin: Dienstag, 18. März 2025, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Sachgebiet: Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
Kennziffer: E-180325 K
Anmeldeschluss: 04.03.2025
Preis für BIV-Mitglieder: 250,00 € (Frühbucher bis 18.02.25: 225,00 €)