Auf Grund des Fachkräftemangels spielt aus Sicht der Arbeitgeber die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern immer eine größere Rolle. Aber auch aus Sicht der Beschäftigten gibt es gute Gründe, seiner Beschäftigung trotz Renteneintrittsalter nachzugehen. Im Bauhauptgewerbe kommen arbeitende Rentnerinnen und Rentner häufig vor. Aber welche arbeitsrechtlichen Aspekte müssen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern im Bauhauptgewerbe beachten?
Diese Thematik möchten wir gerne in unserem Online-Kurz-Seminar „Was habe ich bei der Beschäftigung von Rentnern im Bauhauptgewerbe zu beachten?“ näher beleuchten.
Im Rahmen des Kurzseminars werden die nachfolgenden Themen behandelt:
1. Altersgrenze beendet nicht Arbeitsverhältnis
2. Arten der Rentnerbeschäftigung
3. Arbeitsrechtliche Befristungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen und Weiterbeschäftigungen
4. Renten in der Bauwirtschaft (Tarifrente Bau, Rentenbeihilfe, BauRente)
Referentinnen:
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Christina Ruderisch
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Helena Fischer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Caroline Breitenbücher
Für Mitglieder ist die Veranstaltung kostenfrei.
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das digitale Anmeldeformular oder Sie schreiben eine E-Mail an amme@bauindustrie-mitte.de. Die Einladung finden Sie hier.
Ihnen wird rechtzeitig vor der Veranstaltung der entsprechende Einwahllink zugesandt.