Nach § 3 EZFG haben Arbeitnehmer* innen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihre Arbeitgeber, wenn eine Verhinderung der Arbeitsleistung wegen Krankheit vorliegt. In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen ein Arbeitgeber bezweifelt, ob Arbeitnehmende tatsächlich arbeitsunfähig waren, obwohl eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den fraglichen Zeitraum vorlag. Zudem stellt sich auf Arbeitgeberseite häufig die Frage, inwiefern Arbeitgeber einem neuen Entgeltfortzahlungsanspruch entgegenwirken können.
Diese praxisrelevanten Fragen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung möchten wir gerne in unserem Online-Kurz-Seminar näher beleuchten.
Im Rahmen des Kurzseminars werden die nachfolgenden Themen behandelt:
1. Allgemeines zum Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall
a) Voraussetzungen
b) Grenzen
c) Dauer
d) Beweislast
2. Anforderungen an die Einheit des Verhinderungsfalls (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13.06.2023)
3. Aktuelle Rechtsprechung
Referentinnen:
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Christina Ruderisch
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Helena Fischer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Caroline Breitenbücher
Die Teilnahme ist für Sie als Mitgliedsunternehmen selbstverständlich kostenfrei.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung mit dem digitalen Anmeldebogen oder per E-Mail an Frau Claudia Amme (amme@bauindustrie-mitte.de).
Ihnen wird rechtzeitig vor der Veranstaltung der entsprechende Einwahllink zugesandt.