Online-Kurzseminar im Arbeitsrecht: "Saison-Kurzarbeit - ein Überblick"

Online Kurz-Seminar am 09. Oktober 2024 in der Zeit von 10:00 Uhr bis ca. 10:45 Uhr

Auch in diesem sowie dem bevorstehenden Jahr können Bauunternehmen ab Dezember witterungsbedingten Arbeitsausfällen ausgesetzt sein. Den dadurch entstehenden Entgeltausfällen können Bauunternehmen seit dem Jahr 2006 mit dem sog. Saison-Kurzarbeitergeld (Kug) begegnen. Die sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Saison-Kurzarbeitergeld ist für den Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung: Geht der Arbeitgeber davon aus, dass die Anspruchsvoraussetzungen für Saison-Kurzarbeitergeld vorliegen und zahlt er seinen Arbeitnehmern Leistungen in Höhe des erwarteten Saison-Kurzarbeitergeldes aus (§ 4 Nr. 6.1 Abs. 1 S. 2 BRTV), so bekommt er keine Erstattung von der Agentur für Arbeit, wenn die Anspruchsvoraussetzungen tatsächlich nicht vorliegen.

Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. 

Die Teilnahme ist für Sie als Mitgliedsunternehmen selbstverständlich kostenfrei.  
Ihre Anmeldung richten Sie bitte mit dem digitalen Anmeldeformular per E-Mail an Frau Amme (amme@bauindustrie-mitte.de).

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!