Online-Kurzseminar im Arbeitsrecht "Aktuelles LAG-Urteil zum Sachvortragsverwertungsverbot"

Das LAG Bremen hat mit Urteil vom 07.11.2023, Az.: 1 Sa 53/23, ein Sachvortragsverwertungsverbot hinsichtlich einer privaten WhatsApp-Kommunikation angenommen. Der Arbeitgeber beabsichtigte, die Inhalte des WhatsApp-Chats für eine außerordentliche Kündigung als Beweismittel heranzuziehen. Dieses Urteil möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen die zulässigen Beweismittel im gerichtlichen Verfahren darzulegen und die Grundlagen und Konsequenzen eines Sachvortragsverwertungsverbotes näher zu erläutern.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Diese richten Sie bitte per E-Mail an Frau Claudia Amme (amme@bauindustrie-mitte.de). 
Ihnen wird rechtzeitig vor der Veranstaltung der entsprechende Einwahllink zugesandt.