Vorgeschlagen wurde, dass das von der Landesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Hessengeld (Reduzierung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb von Wohnungen um maximal 30.000,00 Euro gestreckt auf 10 Jahre á 3.000,00 Euro) zu dem Hessendarlehen (0,6 % Zinsen p.a. für maximal 200.000,00 Euro) hinzugerechnet wird und die Gesamtdarlehenssumme von maximal 230.000,000 Euro dann durch die jährlichen Zahlungen aus dem Hessengeld in Höhe von 3.000,00 Euro anteilig zurückgeführt wird. Außerdem wurde über die Abtretbarkeit des Hessengeldes diskutiert.