Online-Seminar zum Hinweisgeberschutzgesetz - „Wie richte ich eine interne Meldestelle ein und wie verfahre ich bei Compliance-Verstößen?“

Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 02. Juli 2023 sind Unternehmen ab 250 Beschäftigte verpflichtet, eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG einzurichten und zu betreiben. Ab 17. Dezember 2023 trifft diese Pflicht zusätzlich alle Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Aus diesem Anlass haben wir unsere Mitgliedsunternehmen zu einem entsprechenden Online-Seminar eingeladen.

Ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, kann ab dem 01. Dezember 2023 verhängt werden. Unter dem Titel  „Wie richte ich eine interne Meldestelle ein und wie verfahre ich bei Compliance-Verstößen?“ hat Herr Dr. Detlef Lupp, Geschäftsführer des EMB Wertemanagement Bau e.V. am 15. November 2023 zu den nachfolgenden thematischen Schwerpunkten referiert:

• Einrichtung einer internen Meldestelle im Unternehmen (insbesondere unter Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Anforderungen)<o:p></o:p>

• Anforderungen an eine interne Meldestelle

• Verfahren bei Meldung von Compliance-Verstößen

• Schutz von Hinweisgebern