Online-Seminar der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.

NEUES AUS KARLSRUHE „Zur (Un-)Wirksamkeit von § 4 Abs. 7 VOB/B“ mit Prof. Dr. Andreas Jurgeleit

Der Bundesgerichtshof hat in einer höchst aktuellen Entscheidung vom 19.01.2023 (Az. VII ZR 34/20, BauR 2023, 628) entschieden, dass § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B bei Verwendung der VOB/B durch den Auftraggeber einer Inhaltskontrolle nicht standhält, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde.

Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Richter im VII. Senat des BGH hat in einer von Hauptgeschäftsführer Dr. Siebert moderierten Vortragsveranstaltung am 09.05.2023 Hintergründe zu der Entscheidung vorgestellt.

Nach § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B kann der Auftraggeber den Vertrag vor Abnahme kündigen, wenn der Auftragnehmer – unter Umständen auch nur in geringem Umfang – mangelhaft geleistet hat. Diese Regelung hält unter den o.g. Voraussetzungen einer AGB-Kontrolle nicht stand.