Online-Austausch zwischen der Bauindustrie und Herrn Timon Gremmels (MdB)

Ausweislich des aktuellen Koalitionsvertrages 2021 – 2025 haben sich die SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und die FDP bzgl. des Themas „Bauen und Klimaschutz“ große Ziele gesetzt. So soll beispielsweise das Bauen und Wohnen der Zukunft u.a. bezahlbar und klimaneutral gestaltet werden. Zudem soll auch im Gebäudebereich der Gedanke der Kreislaufwirtschaft zum Tragen kommen. Dass dies einen guten Grund hat, liegt auf der Hand: Schließlich verursacht das Bauen 40 Prozent der CO2-Emmissionen in Deutschland und ist gleichzeitig für 60 Prozent des Abfallaufkommens verantwortlich.

Da bei der Umsetzung vorgenannter Ziele die Baupraxis eine entscheidende Rolle spielt, fand am 10.01.2022 ein Onlineaustausch zwischen Vertretern unserer Mitgliedsunternehmen sowie der Politik, vertreten durch Herrn Timon Gremmels (MdB), statt. Herr Gremmels ist wiedergewählter Wahlkreisabgeordneter des Wahlkreises Kassel, Bundestagsabgeordneter sowie Mitglied des Bundesausschusses für Klimaschutz und Energie.

Die Teilnehmer diskutierten neben der Kreislaufwirtschaftsstrategie des Bundes auch über die Vereinfachung von Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsprozessen. Herr Gremmels hob hervor, dass die Ausarbeitung von Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Rezyklaten Gegenstand der Arbeit des vorgenannten Ausschusses sein solle. Ferner sei ein sog. Klimacheck von Gesetzen geplant. Dies soll gewährleisten, dass abstrakt generelle Vorschriften des Bundes Klimaschutzanforderungen gerecht werden.

Die teilnehmenden Unternehmen wiesen darauf hin, dass bei der Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsprozessen genau untersucht werden müsse, welcher Abschnitt eines Prozesses modifiziert, ergänzt oder entfernt werden solle. Anhand der neuen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 3 StVO zu der Genehmigung von Schwerlasttransporten könne man sehr gut erkennen, inwieweit die Veränderung von Genehmigungsprozessen erhebliche Erschwernisse nach sich ziehen und damit Ihr eigentliches Ziel, die Vereinfachung des Verfahrens, verfehlen könne. Bisher konnte die Wirtschaft die in der Genehmigung aufgeführten Abmessungen der Ladung oder das Gewicht bzw. die Achslasten des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination unterschreiten, ohne dass dies im Rahmen einer Kontrolle zu Konsequenzen führte. Es war allgemein anerkannt und akzeptiert, dass das Größere das Kleinere miteinschließt. Nach den neuen Regelungen ist dies außerhalb des anhörfreien Bereichs nicht mehr der Fall. Denn unterschreitet das Gesamtgewicht des tatsächlich durchgeführten Transportes das im Genehmigungsbescheid genannte Transportgewicht um mehr als 5 %, so muss zwingend eine neue Genehmigung eingeholt werden.