Im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Thorsten Lieb (FDP) zum Thema AGB-Recht

Heute Vormittag hatten wir unser Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. Lieb zum AGB-Recht. Teilgenommen haben an dem Gespräch neben Herrn Dr. Lieb und seinem Assistenten, Herrn Zimmermann, Herr Dr. Siebert (Hauptgeschäftsführer beim BIV Hessen-Thüringen e.V.), Herr Korf (Syndikusrechtsanwalt bei der Apleona GmbH) sowie Frau Mikasch (Syndikusrechtsanwältin beim BIV Hessen-Thüringen e.V.).

Zunächst haben wir gegenüber Herrn Dr. Lieb sehr deutlich unsere Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass das Thema AGB-Recht im Rechtsausschuss anlässlich der Anhörung zum Justizstandortgesetz überhaupt aufgegriffen wurde. Zugleich haben wir Herrn Dr. Lieb darum gebeten, uns zu erläutern, wie es dazu kam und wie er bzw. die FDP zum Thema AGB-Recht steht.

Herr Dr. Lieb bedankte sich zunächst für unsere offenen Worte. Er erläuterte sodann, dass das materielle Recht im Zusammenhang mit der Nutzung eines „Commercial Courts“ eine Rolle spielen kann, weshalb das AGB-Recht – aus seiner Sicht nicht gänzlich überraschend – anlässlich der Anhörung im Rechtsausschuss thematisiert wurde.

Herr Dr. Lieb teilte weiter mit, dass das AGB-Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (er sprach von einer Wahrscheinlich von 60:40) aber nicht durch das Justizstandortstärkungsgesetz geändert werden wird. Zudem denke niemand darüber nach, das AGB-Recht in Gänze abzuschaffen oder kleinen Unternehmen sowie Kleinstunternehmen den damit einhergehenden Schutz zu nehmen.

Allerdings gäbe es aus seiner Sicht als Rechtsanwalt spezifische Bereiche (z.B. Unternehmenskäufe), in denen ein Bedürfnis für eine Reformierung des AGB-Rechts gegeben sei. Zudem sei das AGB-Recht insbesondere im internationalen Bereich als Preistreiber anzusehen, weshalb er auch insoweit einen Anpassungsbedarf sehe.

Herr Dr. Siebert, Herr Korf und ich haben Herrn Dr. Lieb daraufhin anhand von Beispielen versucht nahe zu bringen, dass wir kein Bedürfnis zur Reformierung des AGB-Rechts erkennen können. Darüber hinaus haben wir ihm die Konsequenzen einer – wie auch immer gearteten – Reform und die sich daraus ergebenden Nachteile für die Bauwirtschaft bis hin zur Schwächung der deutschen Wirtschaft insgesamt aufgezeigt. Dabei sind wir auch auf den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe eingegangen sowie auf die sich anschließenden Probleme in der Liefer- und Leistungskette.

Herr Dr. Lieb hat unsere Ausführungen aufmerksam zur Kenntnis genommen und zum Ende des Gesprächs bekräftigt, dass die Konsequenzen bei der weiteren Beurteilung dieses Thema selbstverständlich berücksichtigt werden müssen. Auch vor diesem Hintergrund sei es wahrscheinlicher, dass das Thema gesondert angegangen wird. 

Schließlich haben wir angeregt, das Thema noch einmal gemeinsam mit Herrn Justizminister Buschmann zu erörtern. Herr Dr. Lieb sicherte zu, dass er sich hierzu in der nächsten Woche mit dem Minister abstimmen wird.