Fortbildungsveranstaltung „Sechs Monate Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Erfahrungen bei der Gewinnung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen“

Am 01.08.2023 ist die bundesweit geltende Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten. Die Einführung dieser gesetzlichen Regelung zur Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken hat weitreichende Konsequenzen bei der Umsetzung von Baumaßnahmen.

Die gesteigerten Anforderungen an mineralische Ersatzbaustoffe führen zu erhöhten Anstrengungen und Kosten für Hersteller und Verwender sowie zu einem größeren Aufwand der beteiligten Aufsichtsbehörden. Der Runde Tisch – erneut unter dem Dach der Umweltallianz – bietet deshalb eine Veranstaltung mit dem Titel „Sechs Monate Ersatzbaustoffverordnung – Erfahrungen bei der Gewinnung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen“ an. Der Schwerpunkt der Vortragsreihe lag auf den ersten praktischen Erfahrungen und resultierenden Schwierigkeiten, die sich mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung ergeben haben. Hierzu werden erfahrene Praktiker aus Baufirmen, Planungsbüros sowie Auftraggeber, Behörden und Hersteller berichten.

Die Präsentationen der drei Impulsvorträge finden Sie am Seitenende.